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BSG, 31.03.2011 - B 2 U 13/11 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Magdeburg - S 3 U 186/03
- LSG Sachsen-Anhalt - L 10 U 104/06
- BSG, 31.03.2011 - B 2 U 13/11 B
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Bayern, 29.07.2015 - L 2 U 351/13
Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungsassistent
Das Bundessozialgericht (BSG) hat ausgeführt, dass die Feststellung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erfolgen soll, damit die Feststellung nachvollziehbar ist und weil die genaue Diagnosestellung die Beurteilung der Ursachen der Erkrankung erleichtert (vgl. BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 22; BSG vom 15.05.2012 - B 2 U 13/11 R - Juris RdNr. 20, vgl. auch Spellbrink, SGb 2013, Bl. 154 ff.). - LSG Bayern, 19.01.2015 - L 10 AL 263/14
Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG
Diesen Darlegungserfordernis ist nur dann genügt, wenn Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben kann (vgl. BSG Beschluss vom 19.01.2012 B 2 U 13/11 C unter Hinweis auf BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 2). - LSG Bayern, 19.03.2012 - L 11 AS 207/12
Anhörungsrüge mangels substanziierter Darlegung der Verletzung des rechtlichen …
Diesen Darlegungserfordernis ist nur dann genügt, wenn Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben kann (vgl. BSG Beschluss vom 19.01.2012 - B 2 U 13/11 C - unter Hinweis auf BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 2).
- LSG Bayern, 29.01.2020 - L 3 U 367/18
Unverwertbare Beweismittel, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, …
Dabei ist zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme (ICD-10; DSM IV) erforderlich (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R und vom 15.05.2012 - B 2 U 13/11 R). - BSG, 15.05.2012 - B 2 U 98/12 B Durch Beschluss des Senats vom 31.1.2012 (B 2 U 13/11 BH), dem Kläger zugestellt am 18.2.2012, wurde ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde PKH unter Beiordnung der Rechtsanwälte R. und D. H., bewilligt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2015 - L 4 KR 98/15 Diesem Darlegungserfordernis ist nur dann genügt, wenn Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich eine Verletzung rechtlichen Gehörs ergeben kann (vgl. Bundessozialgericht (BSG) Beschluss vom 10. Mai 2011, B 2 U 13/11 BH).